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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Bei Stau nicht die Geduld oder die Nerven verlieren

15.03.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Staus sind ein gleichermaßen fester wie lästiger Bestandteil im Leben eines jeden Verkehrsteilnehmers. Kommt der Verkehr erst einmal vollständig zum Erliegen, ist guter Rat teuer. Das Kraftfahrt-Bundesamt meldete kürzlich einen neuerlichen Anstieg der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. So waren zum 01. Januar 2020 insgesamt 65,8 Millionen Fahrzeuge registriert, rund eine Million mehr als im Vorjahr. Die Straßen stehen vielerorts bereits heute kurz vor dem Verkehrsinfarkt. Staus sind für viele Menschen mittlerweile zu einem alltäglichen Phänomen geworden: Auf dem Weg zur Arbeit oder in den Urlaub, stellt stockender oder stehender Verkehr regelmäßig viele Autofahrer auf eine zermürbende Geduldsprobe. Angesichts des kontinuierlich steigenden Verkehrsaufkommens ist Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum in Hockenheim deshalb besonders darauf bedacht, Fahranfänger frühzeitig für das Problem zu sensibilisieren: „Staus sind eine häufig unterschätzte physische und psychische Belastung für alle Beteiligten. Für den Fahrer gilt es, die Konzentration mitunter über Stunden hochzuhalten, auch wenn der Verkehr vollständig zum Erliegen kommt.“ Herr Siefert empfiehlt deshalb, noch im Vorfeld einer Fahrt, gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Staus zu minimieren. „Mit ein wenig Recherchearbeit können Sie zumindest vorbeugend aktiv werden: Wählen Sie Zeitpunkt und Route mit Bedacht und informieren Sie sich über das zu erwartende Verkehrsaufkommen, die Witterungsbedingungen sowie weitere Faktoren, die zur Entstehung von Staus beitragen können, wie Baustellen oder regelmäßig besonders stark ausgelastete Streckenabschnitte.“ Doch nicht jeder Stau lässt sich vermeiden oder umfahren. Vor allem bei längeren Fahrten sollten Reisende deshalb sicherstellen, dass sie im Notfall auch mehrere Stunden im stehenden Verkehr ausharren können. Neben ausreichender Verpflegung und Beschäftigungsmöglichkeiten für kleinere und größere Mitfahrer, rät Rudi Siefert vor allem dazu, eine Menge Geduld einzupacken, denn: „Die größte Herausforderung für den Fahrer ist die Beeinträchtigung des eigenen Konzentrationsvermögens angesichts auftretender Langeweile und Monotonie. Dabei ist auch bei vermeintlich erliegendem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit geboten!“ Schließlich kann sich jeder Stau ebenso schnell auflösen, wie er entstanden ist. Zudem verlangen Verkehrssünder, die die Rettungsgassen oder Standstreifen für das eigene Fortkommen missbrauchen, einen wachsamen und stets auf die Straße gerichteten Blick. Sich die Zeit mit dem Smartphone zu vertreiben oder gar das eigene Fahrzeug zu verlassen, ist deshalb in stockendem Verkehr genauso verboten wie im fließenden. Wie sinnvoll sind Versuche, den Stau mittels der nächsten Abfahrt zu umgehen? „Das ist sicher die Gretchenfrage für alle, die in einem Stau feststecken,“ schmunzelt Karl Rudolf Siefert. „Die Erfolgsaussichten sind zumeist bescheiden, häufig führt dies lediglich zu einer Verlagerung des Staus auf die dahinterliegende Landstraße. In der Regel sind Sie mit einer Pause an der nächstgelegenen Raststätte besser beraten. So können Sie sich zumindest die Füße vertreten und tanken für die Weiterfahrt neue Energie.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Rudi Siefert gerne persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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Vorsicht: Fasching, Fastnacht oder Karneval

20.02.2020 | FAHRSCHUL-NEWS

Für viele Narren gehört das „Anstoßen“ mit einem „Schlückchen“ Alkohol genauso zur Karnevalsfeier Fasching wie die gute Laune. Fahranfänger haben hier keine Chance: Für sie gilt während der Probezeit knallhart die Null-Promille-Grenze, ihnen bleibt – wie allen unter 21-Jährigen auch – kein Spielraum. Und selbst für alle anderen gilt: Die 0,5-Promille-Grenze ist nur ein „theoretischer“ Wert. Mit Konsequenzen müssen unter Umständen nämlich auch Personen rechnen, bei denen in einer Kontrolle weniger als 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration gemessen wird. Denn „schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken,“ mahnt z. B. die HUK-Coburg: „Bei Fahrauffälligkeiten (wie Schlangenlinien, zu dichtes Auffahren etc.) drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft, der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.“ Doch nicht nur die strafrechtliche Seite wird hier interessant. Nach Angaben der Versicherer kann sich nachgewiesener Alkoholkonsum bei einem Unfall auch auf den Versicherungsschutz auswirken: „Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.“ – Auch wer nur mit einem „angetrunkenen“ Fahrer mitfährt, riskiert im Schadensfall Leistungskürzungen: „Wird der Beifahrer verletzt, können seine Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass ein Beifahrer, der sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat.“ (HUK-COBURG) Quelle: DiH (Redaktion)

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