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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Alkohol am Steuer
15.02.2020 | FAHRSCHUL-WISSENWer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Bußgelder und hohe Strafen. Betroffen sind insbesondere junge Menschen, aber auch routinierte Fahrer lassen sich zu Trunkenheitsfahrten hinreißen. Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail zur Ladies Night oder das sprichwörtliche Feierabendbier in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr gehören Bier, Wein und Schnaps zu den häufigsten Unfallursachen, oft mit fatalen Folgen. Insbesondere junge Menschen und Fahranfänger erliegen den Versuchungen des Alkohols und lassen sich immer wieder zu riskanten Trunkenheitsfahrten hinreißen. Rudolf Siefert ist als Inhaber des FSZ Fahrschul-Zentrum von Berufswegen bestens mit den Gefahren des Alkohols vertraut und weiß um die Ursachen: „Die enthemmende Wirkung des Alkohols äußert sich in verminderter Angst und erhöhter Risikobereitschaft. Was für soziale Kontakte mitunter förderlich sein kann, hat auf der Straße schnell schwerwiegende Konsequenzen“. Denn bereits in geringen Mengen führt Alkoholkonsum zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens. „Bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person,“ erklärt Karl Rudolf Siefert. „Im Straßenverkehr, wo unvorhergesehene Gefahren mitunter Reaktionen in Sekundenbruchteilen erfordern, ist schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit somit entscheidend.“ Vor allem unerfahrene Fahrer neigen zur Selbstüberschätzung und setzen sich wider besseres Wissen angetrunken hinters Steuer. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Gruppe besonders streng: Für Fahranfänger gilt bis zum Ablauf der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. „Oft siegt schlicht die Bequemlichkeit über die Vernunft, wenn es nach einer durchzechten Nacht auf den Nachhauseweg geht,“ weiß Herr Siefert. „Ungeachtet aller Sicherheitsrisiken erscheint das eigene Auto verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Effektivere Strategien sind Prävention durch frühzeitige Aufklärung um zu vermeiden, dass junge Menschen überhaupt in die Versuchung kommen. Rudi Siefert empfiehlt den Fahrschülern, das eigene Auto beim Feiern ungeachtet jeglicher Promillegrenzen besser stehen zu lassen. „Sich Gedanken um alternative Transportwege zu machen, sollte selbstverständlicher Bestandteil der Abendplanung oder Feiervorbereitung sein. Um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, ist eine angemessene Ausbildung deshalb unverzichtbar. Wer einmal verstanden hat, wie leichtfertig er das eigene Leben und auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit am Steuer aufs Spiel setzt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung und lässt das Auto stehen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Rudolf Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.
Mehr erfahren >Alkohol am Steuer
15.02.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Helau, Alaaf und Ahoi – in vielen Regionen Deutschlands feiern die Menschen in den nächsten Tagen Karneval. Da die Narren traditionell ein durstiges Völkchen sind, geht es dabei zumeist feuchtfröhlich zu. Doch die ausgelassene Stimmung verleitet schnell zu Unvernunft und Selbstüberschätzung. Im Straßenverkehr ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen, oft mit fatalen Folgen. Aber auch bei weniger schwerwiegendem Ausgang winken hohe Strafen und empfindliche Bußgelder. Wir verraten Dir diesen Monat, warum Alkohol nicht nur zur fünften Jahreszeit am Steuer nichts zu suchen hat und geben Tipps, wie Du jederzeit einen klaren Kopf behältst. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir Dein Team des FSZ Fahrschul-Zentrums.
Mehr erfahren >Carsharing und Co.: Gemeinsam Fahren, gemeinsam sparen
15.01.2020 | FAHRSCHUL-WISSENFahrgemeinschaften, Mitfahrgelegenheiten und Carsharing entlasten Umwelt und Verkehr. Der Gesetzgeber fördert diese Entwicklung und schafft zum neuen Jahr Anreize in Form von exklusiven Parkmöglichkeiten und Spuren. Share-Economy-Modelle sind vielerorts auf dem Vormarsch. So lautet auch im Straßenverkehr die Devise immer häufiger „nicht besitzen, sondern teilen“. Wer nur selten ein Auto benötigt, findet in Mitfahrgelegenheiten und Carsharing ökologischere und wirtschaftlichere Gegenentwürfe zum Kauf. Inzwischen gibt es eine große Anzahl privater und gewerblicher Angebote zur gemeinschaftlichen Fahrzeugnutzung. Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum ist von Berufs wegen ein aufmerksamer Beobachter dieses sich ändernden Mobilitätsverhaltens. „Insbesondere unter jüngeren am Verkehr Teilnehmenden verliert das eigene Auto als Statussymbol zunehmend an Wert. Mobilität ist nach wie vor wichtig, aber in vielen Köpfen eben nicht mehr an Besitz gebunden.“ Diesen Trend hat auch die Politik erkannt: Um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten, ist Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bemüht, Fahrgemeinschaften durch unterschiedliche Maßnahmen zu unterstützen. „Mit entsprechender Beschilderung können Städte und Kommunen fortan auch Busspuren für Fahrzeuge mit drei oder mehr Insassen freigeben“, weiß Herr Siefert. „Ein ebenfalls neu eingeführtes Schild ermöglicht den zuständigen Straßenverkehrsämtern, zukünftig Parkplätze exklusiv für Carsharing und Elektroautos zu kennzeichnen.“ Inwieweit die Änderungen flächendeckend umgesetzt werden bleibt abzuwarten. Vereinzelte Städte, unter anderen Düsseldorf, machen jedoch bereits davon Gebrauch. Abgesehen von den Bemühungen des Gesetzgebers gibt es gute Gründe für das „Auto teilen“. „Gemeinsam Fahren macht schließlich auch mehr Spaß“, bestätigt auch Rudi Siefert. Doch wie finden sich auch außerhalb des eigenen Freundes- und Bekanntenkreises mobile Mitstreiter? „Egal ob einmalige Mitfahrgelegenheit oder regelmäßige Fahrgemeinschaft – auf einschlägigen Internetportalen oder in regional organisierten Mitfahrzentralen findet jeder auch kurzfristig für nahezu jede Verbindung eine passende Option.“ Kommerzielles Carsharing ist eine noch recht junge Ergänzung des öffentlichen Verkehrs. Mitglieder einer entsprechenden Organisation können bei Bedarf jederzeit auf designierten oder öffentlichen Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge nutzen. Im Unterschied zur konventionellen Autovermietung, erlaubt Carsharing auch die minutenweise Anmietung eines Wagens. Klassisches Carsharing hingegen bedeutet, eine gemeinsame Nutzung und Kosten eines Autos unter einander bekannten Privatpersonen aufzuteilen. „Für die Organisation und Vermittlung haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls nichtkommerzielle Internetplattformen etabliert“, so Rudi Siefert. „Wer privates Carsharing betreibt, sollte sich unbedingt rechtlich absichern, ansonsten sind bei einem Unfall oder anderweitigem Schaden Streitigkeiten vorprogrammiert.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Herr Siefert gerne persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.
Mehr erfahren >Neue Regeln im Straßenverkehr/Motorradmessen
15.01.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, neues Jahr, neues Glück… neue Gesetze?! Mit dem Jahreswechsel treten regelmäßig zuvor beschlossene Gesetzesänderungen in Kraft und auch 2020 müssen sich Verkehrsteilnehmer mit einem reformierten Regelwerk arrangieren. Höhere Bußgelder, besserer Schutz für Fahrradfahrer und Neuerungen beim Führerschein: In unserer Übersicht haben wir für Dich die wichtigsten Änderungen für Autofahrer kompakt zusammengestellt. Fach- und Publikumsmessen sind ein beliebter Treffpunkt für Zweirad-Fans aus aller Welt. Von der Enthüllung brandneuer Modelle bis hin zu originellen Accessoires bringen Events in ganz Deutschland Gelegenheitsbiker und passionierte Vielfahrer auf Touren. In unseren „Biker-News“ findest Du deshalb in diesem Monat jede Menge Tipps und Informationen rund um das Thema Motorradmessen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir Dein Team des FSZ Fahrschul-Zentrums.
Mehr erfahren >Motorrad fahren mit Autoführerschein ist jetzt möglich!
31.12.2019 | FAHRSCHUL-NEWSMit der 14ten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist es jetzt amtlich und im Verkehrsblatt seit heute veröffentlicht: B (196) erlaubt Leichtkrafträder der Klasse A1 in Deutschland zu führen. Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte - seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, - das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und - eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Mit dieser Berechtigung dürfen Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden! Wir empfehlen vorher in einem Beratungsgespräch zu ermitteln welche Ausbildung im Einzelfall die vernünftigste ist, und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Euer FSZ - Team
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