WICHTIGE INFORMATION bezüglich 3G Regel ab dem

22.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWSWICHTIGE INFORMATION bezüglich 3G Regel ab dem

WICHTIGE INFORMATION zur 3 G REGEL IN DER FAHRSCHULE

 

Dahingehend gilt für Beratungstermine, theoretischen oder praktischen Unterricht sowie für die Prüfungen die Vorlage von einem:

 

  • ·         Impf- oder Genesen Nachweis

 

  • ·         Testnachweis

          Antigentest (nicht älter als 24 Std.)

          PCR-Test (nicht älter als 48 Std.)

 

  •  Schülerausweis *

* Schülerausweis: Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt mit dem Schülerausweis gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen.

 

Das tragen einer FFP2 Maske ist in unseren Räumlichkeiten vorgeschrieben. 😷

Um zu hohes Kundenaufkommen vermeiden zu können, bitten wir vorab um Terminvereinbarung.

 

BLEIBT GESUND 🍀

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