Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Corona führt zu Verzögerungen in der Führerscheinausbildung

15.11.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Viele Fahrschüler zeigen sich frustriert hinsichtlich der mangelnden Kapazitäten in den Ausbildungs- und Prüfbetrieben. Zwar sind die Fahrschulen im Unterschied zum Frühjahr von den jüngsten Corona-Maßnahmen ausgeschlossen, doch die Branche laboriert noch immer an den Folgen des ersten Lockdowns. Angesichts des seit Wochen rasant ansteigenden Infektionsgeschehens gelten deutschlandweit zunächst für den gesamten November erneut erhebliche Einschränkungen. Restaurants, Kinos, Sport- und Kulturbetriebe bleiben geschlossen, viele Unternehmen können den Betrieb nur in stark reduzierter Form aufrechterhalten. Im Unterschied zum Frühjahr sind Fahrschulen nicht unmittelbar von den erlassenen Maßnahmen betroffen. Kein Wunder also, dass viele Fahrschüler in Anbetracht von Kontaktsperren und des Wegfalls von Freizeitangeboten die Gelegenheit nutzen und zumindest ihre Führerscheinausbildung zügig vorantreiben möchten. Doch die Fahrschulen können der rapide steigenden Nachfrage kaum noch gerecht werden. Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum kann die Frustration seitens Fahrschülern und Eltern angesichts schleppender Terminvergaben gut nachvollziehen: „Auch uns schmerzt es immens, unserem eigentlichen Auftrag einer kompakten und flexiblen Ausbildung zurzeit nur bedingt nachkommen zu können. So sehr wir um möglichst reibungslose Abläufe unter diesen Umständen bemüht sind, können wir den Ausbildungsbetrieb bei hinreichendem Gesundheitsschutz nur eingeschränkt aufrechterhalten.“ Die Gründe und Ursachen dafür sind vielfältig. Zum einen leiden nahezu alle Fahrschulen in Deutschland noch immer unter den Nachwirkungen des ersten Lockdowns: Als nicht systemrelevant eingestuft und von Politik und Verwaltung weitestgehend im Stich gelassen, wurde der Betrieb von Mitte März bis Anfang Juni vollständig eingestellt, nicht einmal die Büros durften besetzt werden. Der sich im Frühjahr gebildete Rückstau hält bis heute an, viele der sich damals in Ausbildung befindlichen Fahrschüler haben nach der Zwangspause zusätzliche Fahrstunden zur Auffrischung in Anspruch genommen. Gleichzeitig hat die Entwicklung konformer Abstands- und Hygienekonzepte in den Fahrschulen Kräfte gebunden – mit teils ernüchternden Ergebnissen: „Unter Einhaltung geltender Bestimmungen schrumpft die im Theorieunterricht zulässige Schülerzahl um bis zu 50 % des normalen Niveaus,“ sagt Herr Siefert. Und auch in der Praxis erfordert Corona teils erhebliche Abstriche: „Da ist zum einen der Personalausfall durch jene Fahrlehrer, die Teil der Risikogruppe sind und ihrer Arbeit aktuell nicht nachgehen können. Zum anderen müssen wir unsere Autos nach jeder Fahrstunde gründlich lüften und desinfizieren, was vor allem Zeit kostet.“ Die Mitarbeiter in den staatlichen Prüfstellen stehen indes vor denselben Herausforderungen: Personelle Engpässe, Hygienevorschriften und fehlende Planungssicherheit führen auch hier zu einer Verzögerung in den Abläufen, stellenweise war die geordnete Vergabe von Prüfungsterminen kaum noch möglich. Rudi Siefert ist angesichts der angespannten Situation dennoch um Zuversicht bemüht: „Auch wenn es zuweilen schwerfällt, Gesundheit hat nun einmal uneingeschränkt Vorfahrt! Wir bitten deshalb um Geduld und Verständnis, und hoffen, gemeinsam mit unseren Fahranfängern schon bald wieder voll durchstarten zu können.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Herr Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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Sicher durch die Verkehrskontrolle

15.10.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“ Obwohl jeder Autofahrer früher oder später Ziel einer Verkehrskontrolle wird, sind viele Menschen unzureichend über die eigenen Rechte und Pflichten informiert. Alle Nutzer öffentlicher Straßen unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Überwachung der dort festgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen darf die Polizei grundsätzlich jederzeit einzelne Verkehrsteilnehmer anhalten und kontrollieren. Obwohl eine Verkehrskontrolle weder einen Verdacht geschweige denn ein Fehlverhalten konstituiert, werden selbst gewissenhafte Autofahrer im Kontakt mit dem Gesetzeshüter häufig nervös. Dabei sind der Staatsgewalt bei der Überprüfung von Fahrzeug und Insassen klare Grenzen gesetzt. Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum vermittelt jeden Tag Verkehrskonformität, sowohl auf der Straße als auch im Seminarraum. Dabei stehen auch Verhalten und Abläufe in einer Verkehrskontrolle auf dem Lehrplan: „Ich rate meinen Schützlingen zunächst, stets die Ruhe zu bewahren und den Beamten höflich, respektvoll und kooperativ zu begegnen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, hat schließlich nichts zu befürchten und gestaltet den Vorgang somit für alle Beteiligten so angenehm wie möglich!“ Die polizeilichen Befugnisse sind klar definiert: Neben der aus Führerschein und Zulassungsbescheinigung bestehenden Dokumentation, können auch Vorhandensein und Zustand von Warndreieck, Warnweste und ordnungsgemäß bestücktem Erste-Hilfe-Kasten Gegenstand einer Verkehrskontrolle sein. Weiterhin müssen bei Bedarf auch HU-Plakette, Reifen, Licht- und Bremsanlagen sowie die Beladung des Fahrzeugs einer Prüfung Stand halten. „Entsprechenden Anweisungen müssen Sie uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg“, erklärt Herr Siefert. „Im Bezug auf alle darüberhinausgehenden Maßnahmen haben Sie gegenüber der Polizei hingegen keine Mitwirkungs-, sondern lediglich eine Duldungspflicht.“ Sofern kein begründeter Verdacht oder richterlicher Beschluss vorliegt, sind Autofahrer demnach nicht verpflichtet, einer Untersuchung der eigenen Person, des Handys oder mitgeführter Taschen und Koffer zuzustimmen. Auch ein Atemalkohol-Test und die Entnahme einer Blut- oder Urinprobe kann verweigert werden. Im Eifer des Gefechts belasten sich Beschuldigte durch unüberlegte oder zu freizügige Auskünfte oft selbst. „Wenn die Polizei Sie im Gespräch drängt, genauere Angaben zu einem Sachverhalt zu machen, können Sie die Aussage grundsätzlich verweigern“, rät Rudi Siefert. „Sofern Sie aber ein reines Gewissen haben, sollten Sie mitunter auch einer nicht verpflichtenden Maßnahme zustimmen, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Zudem sind die Ordnungshüter wesentlich eher bereit, im Zweifel einmal ein Auge zuzudrücken, wenn Sie ihnen mit Anstand und Respekt gegenübertreten!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Herr Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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Fahrerlaubnisklassen im Wandel – Automatik auf dem Siegeszug

08.10.2020 | FAHRSCHUL-NEWS

Zu Beginn der Motorisierung war alles noch ganz einfach. Kaum waren Dampf-, Elektro- und Benzinmotoren „handlich“ genug, wurden auch schon Anwendungen für die schnelle Fortbewegung Einzelner, den Güter- und Lastverkehr und den Mehrpersonentransport entwickelt. Mit zunehmender Serienreife erweiterte sich der Pferde- und Kutschenersatz rasant zum beliebtesten Fortbewegungsmittel überhaupt, eine Art auto-mobile Kutsche ohne Pferd, stattdessen mit Motor. Bald aber wurde die Kraftfahrzeugtechnik auch attraktiv für das Transportgeschäft. Danach, mit immer kompakteren Motoren, auch für die Beschleunigung von Zweirädern, kurz: Es entwickelten sich mit dem Motorantrieb verschiedene Kraftfahrzeuge – und mit ihnen nach und nach auch die entsprechenden Fahrerlaubnisse. Anfangs wurden 4 Klassen unterschieden: 1 (Krafträder/Motorräder), 2 (Lastkraftwagen), 3 (Personenkraftwagen). Später kamen die Klasse 4 (Kleinkrafträder) und Klasse 5 (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen/Krankenfahrstühle) dazu. Eine detaillierte Übersicht findet sich beim Kraftfahrtbundesamt (KBA). Das bis 1. April 1986 ausgegebene Dokument wurde wegen der Größe, des hohen Textilanteils und der grauen Farbe volkstümlich als „Lappen“ bezeichnet Im Zuge des Europäischen Zusammenwachsens wurde das Fahrerlaubnisrecht – bis auf einige nationale Ausnahmen – angeglichen, aus dem traditionellen grauen „Lappen“ zunächst eine „rosa Pappe“ (Papierführerschein nach Europäischem Muster, ab 1986) und schließlich der Kartenführerschein (ab 1999), der seit 2013 jeweils nach 15 Jahren erneuert werden muss und gegen den bis 2033 alle anderen Versionen einzutauschen sind, um Namen und Passfoto regelmäßig zu aktualisieren. Die Entwicklung der Fahrerlaubnisklassen bis 1999 zeichnet sich unterdessen durch eine immer feinere Aufteilung aus: Nachdem zunächst Klasse 1 in verschiedenen Leistungsgruppen, vom schweren zum leichten Motorrad unterteilt wurde (1, 1a und 1b), wurden aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeuge im Güter- und Personenverkehr eigenen Klassen (D1, D) für die Fahrer von Kraftomnibussen eingerichtet. Ab 1999 greift dann die EU-weite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen mit ihrer bis 2013 weiter differenzierten Einteilung in: AM, A1, A2, A für die Motorradklassen (AM bis 2013 M, S) B, BE für die Pkw-Klasse C1, C, C1E, CE für die Lkw-Klassen D1, D, D1E, DE für die Kraftomnibus-Klassen sowie L, T als nationale Klassen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge Als Basis für die „großen“ Klassen und wegen der ungebrochenen Beliebtheit des Autos bleibt der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B eine Schlüsselqualifikation in unserer Gesellschaft. Unterdessen haben sich gerade in dieser Fahrerlaubnisklasse in jüngster Zeit die meisten Änderungen – im nationalen Recht – ergeben: Die prüfungsfreien Erweiterungen der Klassen B, die durch Eintragung einer Schlüsselzahl die Fahrerlaubnis aufwerten. Die Berechtigungen werden in der Fahrschule jeweils durch eine Fahrerschulung ohne Prüfung erworben. Schlüsselzahlen B 96 erweitert Klasse B auf „Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.“ B 196 erweitert Klasse B auf „Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.“ – Allerdings nur für Personen ab 25 Jahren, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Und Vorsicht: Diese Schlüsselzahl gilt nur in Deutschland! Selbst im EU-Ausland wird sie nicht als Fahrerlaubnis anerkannt. Wer dort trotzdem ein Kraftrad fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis. Schlüsselzahl 78 „Automatik-Vermerk“ Die neueste geplante Änderung wirkt sich allerdings nicht direkt auf die Fahrerlaubnis aus. Sie betrifft auch keine Erweiterung, sondern einen einschränkenden Eintrag per Schlüsselzahl. Denn wer seine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe ablegt, darf bisher ohne eine Zusatz-Prüfung Fahrzeuge mit einer manuellen Gangschaltung nicht führen. Umgekehrt gilt das nicht. Weil der sogenannte Automatik-Vermerk aber nur in eine Richtung gilt, ist er seit langem umstritten: Eine neue „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe“ (BR-Drs. 579/20) soll es leichter machen, den Eintrag der ungeliebten Schlüsselzahl zu verhindern. Dabei soll eine zusätzliche Fahrerschulung gewährleisten, dass die Bewerber auch bei der Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug durchaus in der Lage sind, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu bedienen. Die Verordnung wird demnächst dem Bundesrat als Bundesratsdrucksache 579/20 vorgelegt. Danach soll die Schlüsselzahl 197 den neuen Status belegen: „197 Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).“ Sollte sie demnächst beschlossen werden, dürften bald auch in den Fahrschulbetrieben Automatik-Fahrzeuge, darunter insbesondere die Elektro-Autos, zunehmend an Bedeutung gewinnen.Quelle: Degner Verlag

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Probezeit: Bewährungsprobe für Fahranfänger

15.09.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Führerscheinneulinge neigen aufgrund mangelnder Fahrpraxis zu Leichtsinn und Fehleinschätzungen, das Unfallrisiko ist in den ersten Jahren am Steuer überdurchschnittlich hoch. Die bestandene Führerscheinprüfung ist ein freudiges Ereignis für Jung und Alt. Der bloße Erwerb einer Fahrerlaubnis macht Anfänger aber nicht schlagartig zu souveränen Verkehrsteilnehmern; im Gegenteil sind Fahranfänger statistisch gesehen besonders unfallgefährdet. Deshalb wird der Führerschein in den Klassen A, B, C und D in Deutschland seit dem 1. November 1986 vorerst nur auf Probe ausgestellt: Für zunächst zwei Jahre müssen frischgebackene Führerscheinbesitzer seitdem ihre Eignung am Steuer demonstrieren und stehen während dieser Probezeit unter verschärfter Beobachtung. Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum sitzt jeden Tag neben angehenden Verkehrsteilnehmern und weiß um die Startschwierigkeiten: „Ein sicherer Fahrstil speist sich zu großen Teilen aus vorhandenen Erfahrungswerten: Automatismen in den mechanischen Abläufen, Gespür für das Verhalten anderer Fahrer und Wissen um den Umgang mit einer Vielzahl unterschiedlicher Situationen – all diese Fähigkeiten müssen Fahranfänger erst noch entwickeln.“ Schulterblick, Kuppeln, Schalten, Blinken: Nach Jahren am Steuer sind sich routinierte Fahrer der zur sicheren Führung ihres Fahrzeugs erforderlichen Bewegungen kaum noch bewusst. Für Neulinge auf der Straße hingegen erfordert bereits eine unübersichtliche Verkehrsführung oder Vorfahrtsregelung die volle Aufmerksamkeit, schnell kommt es in Folge zu einer Überforderung. Die häufigsten Unfallursachen bei Fahranfängern sind indes auf Fehleinschätzungen zurückzuführen: „Leider neigen unbedarfte Fahrer dazu, ihr eigenes Fahr- und Reaktionsvermögen massiv zu überschätzen“, sagt Rudi Siefert. „Gleichzeitig unterschätzen sie Geschwindigkeiten, Abstände und Bremswege, weshalb brenzlige, aber noch vermeidbare Situationen im Straßenverkehr für Anfänger häufig im Unfall enden.“ In der Vermittlung verkehrskonformen Verhaltens während der Führerscheinausbildung spielt für Herrn Siefert deshalb die psychologische Dimension eine zentrale Rolle: „Das Wissen um die noch vorhandenen, eigenen Unzulänglichkeiten ist entscheidend. Wenn ich ein realistisches Bild meiner Fahrkompetenz habe, passe ich meinen Fahrstil instinktiv entsprechend an.“ Schon mit der ersten Fahrstunde sollten Führerscheinanwärter gezielt bei der Ausbildung einer stets aufmerksamen und vorausschauenden Fahrweise unterstützt werden. Damit, so Herr Siefert, lasse sich das Unfallrisiko langfristig und nachhaltig minimieren – weit über die Probezeit hinaus. Weitere Hinweise zum Thema gibt Rudi Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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