Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Motorrad fahren mit Autoführerschein ist jetzt möglich!
31.12.2019 | FAHRSCHUL-NEWSMit der 14ten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist es jetzt amtlich und im Verkehrsblatt seit heute veröffentlicht: B (196) erlaubt Leichtkrafträder der Klasse A1 in Deutschland zu führen. Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte - seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, - das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und - eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Mit dieser Berechtigung dürfen Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden! Wir empfehlen vorher in einem Beratungsgespräch zu ermitteln welche Ausbildung im Einzelfall die vernünftigste ist, und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Euer FSZ - Team
Mehr erfahren >Urlaub ab dem 24.12.19
20.12.2019 | FAHRSCHUL-NEWSVorabinformation: Unser letzter Büro-Tag für dieses Jahr ist der 23.12.2019. Danach verabschieden wir uns in den wohl verdienten Urlaub. Wir sind ab dem 07.01.2019 wie gewohnt für dich da. Wegen Fahrstundenterminen zwischen den Jahren musst Du dich bei deinem Fahrlehrer melden. Wir wünschen frohe und besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2020
Mehr erfahren >Club der 0 Fehlerpunkte
20.12.2019 | FAHRSCHUL-NEWS1% Glück 1% Talent 98% Arbeit 100% Erfolg Pünktlich zum Jahreswechsel haben wir unsere 0-Fehlerpunkte Theorieprüfbox ausgelost. Unser Hauptgewinn ein Reisegutschein im Wert von 200,-€ ging an Martin P. Den erfolgreichen 2. & 3. Platz belegten Lennart H. & Thomas R. Herzlichen Glückwunsch! Allen weiteren Teilnehmern unseres Gewinnspiels gratulieren wir an dieser Stelle nochmals für die tolle Leistung! Wir wünschen Euch viel Erfolg & allzeit gute Fahrt! Euer FSZ - Team
Mehr erfahren >HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH Marvin F.! #time4presents
19.12.2019 | FAHRSCHUL-NEWSDem ersten Gewinner unserer time4presents-Aktion konnte endlich der Gewinn überreicht werden! Tierisch gefreut hat sich Marvin F. als ihm unser Fahrlehrer Werner den Gewinn aus der ersten Ziehung unserer Weihnachtsaktion, 1 Paar Beats EP Kopfhörer, überreichte. Passend zur gerade auch bestandenen Führerscheinprüfung nun auch noch ein Weihnachtsgeschenk! Das gesamte Team des FSZ gratuliert Marvin ganz herzlich zu seinem Gewinn und zum bestandenen Führerschein.
Mehr erfahren >Autofahren im Winter - Mehr Sicherheit bei Eis und Schnee
15.12.2019 | FAHRSCHUL-WISSENWidrige Witterungsbedingungen machen die kalte Jahreszeit zur Herausforderung für Fahrer und Fahrzeug. So behaglich winterliches Wetter in den eigenen vier Wänden sein mag, so ungemütlich wird es auf den Straßen. Saisonal bedingte Sicht- und Fahrbahnverhältnisse stellen ein erhöhtes Unfallrisiko dar und führen vielerorts zu regelmäßigen Verkehrsbehinderungen. Insbesondere Fahranfänger fühlen sich unsicher angesichts der Tücken des Winters. Doch Nebel, Schnee und Eis verlangen selbst erprobten Verkehrsteilnehmern ein Höchstmaß an Konzentration und Reaktionsvermögen ab. Das richtige Verhalten bei widrigen Verhältnissen kann und will gelernt sein. Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum ist von Berufswegen bei Wind und Wetter auf den Straßen in und um Hockenheim unterwegs und deshalb bestens mit den Gefahren der kalten Jahreszeit vertraut: „Fahren im Winter heißt in erster Linie: Besonders vorsichtig und vorausschauend fahren. Das heißt heftiges Gas geben, abruptes Bremsen und ruckartige Lenkbewegungen in jedem Fall vermeiden, längere Bremswege einkalkulieren und stets ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen wahren.“ Eine angemessene Vorbereitung vor Fahrtantritt hilft, böse Überraschungen zu vermeiden. Rudi Siefert empfiehlt, auch für kürzere Strecken und Routinefahrten ausreichend Zeit einzuplanen: „Stress und Zeitdruck verleiten zu Unvorsichtigkeit, welche gerade bei Glätte schnell fatale Folgen haben kann. Lieber zwanzig Minuten früher losfahren, um unterwegs entspannt und konzentriert zu bleiben. Außerdem muss das Auto vor Fahrtbeginn sorgfältig von Schnee und Eis befreit werden – ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht aus!“ Kommt es während der Fahrt zu einer plötzlichen Verschlechterung der Fahrbahn- oder Sichtverhältnisse, etwa durch gefrierenden Regen oder Schneewehen, legt Herr Siefert Fahrern nahe, ihr Fahrzeug schnellstmöglich abzustellen und auf den Streudienst zu warten. „Selbstüberschätzung ist bei Glätte eine der häufigsten Unfallursachen. Gefährden Sie nicht unnötig Ihre eigene Sicherheit oder die der anderen Verkehrsteilnehmer.“ Auch hinsichtlich der richtigen Bereifung herrscht seit der Reform der Winterreifenverordnung 2010 Verunsicherung unter Autofahrern. Anders als die im Volksmund verbreitete Regel „Von O(ktober) bis O(stern)“ glauben macht, gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland nicht für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum. „Die Winterreifenpflicht hierzulande ist situativ, d.h. die konkrete Fahrbahnbeschaffenheit entscheidet“, weiß Rudi Siefert. „Laut Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung von Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.“ Somit ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter an sich nicht zwangsläufig noch ein Gesetzesverstoß, abgesehen von dauerhaft abgestellten Fahrzeugen wie Zweitwagen oder Oldtimern, rät Herr Siefert aber entschieden davon ab. Um im Winter auch bei schwierigen Verhältnissen die Kontrolle zu behalten, können ungeübte oder unsichere Fahrer spezielle Sicherheitstrainings absolvieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt Rudi Siefert gerne persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.
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