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Vorsicht vor Google Map's Blitzer-Funktion

28.01.2019 | FAHRSCHUL-NEWS

Der DVR warnt davor, dass die Einführung der Blitzer-App von Google gegen in Deutschland geltendes Recht verstoße, denn Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbiete es, technische Geräte, die beispielsweise Blitzer anzeigen, beim Fahren zu verwenden. In Paragraf 23 Absatz 1c wird die Regelung sogar noch deutlicher. Dort ist zu lesen: „Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.“ Unter diese Definition würde die Blitzer-App wohl fallen. Weiter wettern die Experten des DVR, dass durch die Verwendung der Blitzer-App die Verkehrssicherheit gefährdet werde. Saftige Strafen drohen Wer auf die App trotzdem nicht verzichten möchte, riskiert laut DVR saftige Strafen. So müsse ein Autofahrer, der die Blitzer-App beim Fahren nutzt, mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Noch teurer wird es, wenn ein Autofahrer beim Tippen in der App auffällt. Dann würden 100 Euro fällig werden. Nichtbelehrbare Pkw-Fahrer, die wiederholt erwischt werden, drohe sogar ein Fahrverbot. Auch Google müsse möglicherweise mit Bußgeldern rechnen, erklärt der DVR. Denn nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz müsse derjenige, der sich an dem Vergehen beteiligt, mit demselben Bußgeld rechnen wie die Person, die das Vergehen tatsächlich begeht. Eine Beteiligung durch Google liege schon deshalb vor, weil das Unternehmen die App seinen Nutzern zur Verfügung stelle. (ts) Quelle: FAHRSCHULE News 01/2019

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2019 sicher durch die Haupt- und Abgasuntersuchung

15.01.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Trotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. Neue gesetzliche Vorschriften verkomplizieren 2019 die bestehende Verunsicherung. Alle Jahre wieder stehen für Auto- und Motorradfahrer die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Um in den Besitz einer gültigen Plakette zu gelangen, muss das eigene Fahrzeug alle zwei Jahre in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Untersuchung. Statistisch gesehen sind die Sorgen nicht unbegründet: Laut Angaben des TÜVs verweigerten die Prüfer knapp jedem vierten Auto das begehrte Prüfsiegel. „Besonders häufig sind es kleinere Mängel, wegen denen die Zulassung verwehrt wird“, weiß Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum , von Berufs wegen Stammgast bei den zuständigen Prüfstellen. „Fehlende Papiere, abgelaufene Verbandskästen oder ein defektes Lämpchen sind besonders ärgerliche Gründe, die begehrte Plakette nicht zu erhalten. Wer selbst ein wenig Zeit in die Vorbereitung investiert, ist vor bösen Überraschungen gefeit und spart später Geld und Nerven.“ Mit dem Jahreswechsel löst die orangefarbene Prüfplakette das vormals grüne Siegel ab, für Ordnungsbehörden ein klarer Indikator für Verwarnungen und Bußgelder. Doch nicht nur farblich hat sich im vergangenen Jahr in Sachen Haupt- und Abgasuntersuchungen einiges getan. Mit der Einstufung „Gefährlicher Mangel“ hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Klassifizierung geschaffen, mit welcher die Prüfer dem Fahrzeug zwar eine unmittelbare Verkehrsgefährdung attestieren, dem Halter aber immerhin noch die Fahrt nach Hause oder in die nächstgelegene Werkstatt gestatten. Seit vergangenem Jahr ebenfalls wieder Pflicht, ist die umstrittene Abgasmessung am Endrohr während der Abgasuntersuchung. Dabei wird eine Sonde direkt in den Auspuff eingeführt, um Defekte oder Manipulationen offenzulegen. „Die Endrohrmessung wird weithin als eine politische Reaktion auf den Abgasskandal gedeutet“, so Rudi Siefert. „Die Kosten dafür trägt letztlich wieder der Kunde, denn den damit verbundenen Mehraufwand schlagen Dekra, TÜV und Co. auf ihre Gebühren auf.“ Um zusätzliche Kosten durch unnötige, weil vermeidbare Nachkontrollen oder verpasste Fristen zu vermeiden, rät Rudi Siefert allen Fahrzeughaltern, sich rechtzeitig um einen Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu kümmern und das eigene Fahrzeug im Vorfeld möglichst gründlich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt Rudi Siefert jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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