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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Parkhausgefahren und die StVO

24.10.2019 | FAHRSCHUL-NEWS

In Parkhäusern wie auf Parkplätzen gelten die Vorfahrtregeln nicht im üblichen Sinn, wie ein Urteil aus München zeigt: „Inwieweit die Vorfahrtregelung nach § 8 Abs. 1 StVO [gemeint ist die Regel „rechts vor links“, Anm. d. Red.] auf einem Parkplatz Anwendung finde, hänge davon ab, ob die Fahrspuren lediglich dem ruhenden Verkehr, also dem Suchverkehr, dienen, oder ob sie darüber hinaus Straßencharakter besitzen“ (AG München, Az.: 333 C 16463/13, Urteil vom 23.06.2016). In Konfliktfällen rund ums Parken, z. B. bei Zusammenstößen, entscheiden Gerichte häufig auf der Grundlage von § 1 der Straßenverkehrsordnung: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (§ 1 StVO). Kommt es nach einem Parkhaus-Unfall zum Prozess, wird die Schuld meist gleichermaßen auf beide Parteien verteilt. Schließlich sind hier die Fahrzeuge langsam unterwegs, als „Suchverkehr“ auf dem Weg in die nächstbeste Parklücke. Daher empfiehlt sich grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h und die ständige Bremsbereitschaft als „Goldene Parkhausregel“. Dabei sind die direkten Zusammenstöße nicht das größte Problem für Parkhausbesucher, wie eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK belegt, nach der „fast 60 Prozent der Autobesitzer schon mal einen Parkschaden am Fahrzeug“ gehabt haben, 84 Prozent der Befragten unverschuldet. Die meisten „vermuten Unaufmerksamkeit als Grund“ für die Kratzer, Dellen und Schrammen (66 Prozent), nur etwas „mehr als die Hälfte (56 Prozent) halten Parkplätze und Parkhäuser für zu eng.“ Als weitere Ursache für Parkschäden nennen die Befragten „Hektik und Stress (47 Prozent), Fahrfehler (35 Prozent) sowie Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers etwa durch Alkohol, Drogen oder Übermüdung (16 Prozent)“. Ärgerlich: 52 Prozent der Betroffenen gaben an, selbst für den Schaden aufgekommen zu sein, fast die Hälfte der Parkschäden (48 Prozent) werden nicht repariert. Auch wenn die Schäden auf den ersten Blick nicht besonders groß und die Hemmung den Unfallort zu verlassen gering ist, Vorsicht: „Wer sich nach einem Zusammenstoß vom Unfallort einfach entfernt, macht sich strafbar. Eine Folge kann der Verlust des Führerscheins sein. Außerdem bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen“, mahnt die Polizei NRW in ihrer Kampagne „Unfallflucht ist unfair“. Quelle: DiH (Redaktion)            obs/DEVK Versicherungen  

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Kein Grund zur Tarnung: Sichtbarkeit schafft Sicherheit

18.10.2019 | FAHRSCHUL-NEWS

  „Autofahrer sehen im Dunkeln viel schlechter als bei Helligkeit und erleben einen ständigen Wechsel von Hell und Dunkel, zum Beispiel durch Leuchtreklame oder Lichtreflexe auf nasser Fahrbahn: Wer zu Fuß, mit Rad oder Roller im Dunkeln unterwegs ist, muss dafür sorgen, dass er von anderen Verkehrsteilnehmern schon von weitem zu erkennen ist“, betont die DEKRA Unfallexpertin Stefanie Ritter. Je früher man gesehen wird, desto sicherer kommen alle ans Ziel. Das gilt nicht nur für Schulkinder, sondern für alle Altersgruppen. Neben einer hellen Kleidung und reflektierenden Accessoires können Fußgänger noch mehr für die eigene Sicherheit tun. „Benutzen Sie vorhandene Überwege, um die Straße sicher zu überqueren!“, empfiehlt z. B. die Landesverkehrswacht NRW in einem gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Polizei veröffentlichten Flyer und appelliert an eine erhöhte Verantwortung und Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer: „Verlassen Sie sich nicht darauf gesehen zu werden, Blickkontakt mit Autofahrern hilft Missverständnisse zu vermeiden.“ Auch sei die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen herannahender Fahrzeuge in der Dunkelheit oft falsch, mahnen die Experten. Aber auch die Autofahrer werden zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt: Nicht alle Fahrzeuge sind mit den modernsten Assistenzsystemen ausgestattet. Die Verbreitung solcher Vorstufen zum automatisierten Fahren geht nur langsam voran. Die Systeme sind zudem meist Fahrzeugen der Oberklasse vorbehalten. Deshalb, und weil nicht alle Menschen daran denken sich selbst durch Kleidung und Verhalten aktiv zu schützen, gelte für Fahrende von Kraftfahrzeugen bei Dunkelheit und schlechter Sicht grundsätzlich: Besonders aufmerksam fahren und nicht ablenken lassen, sowie ausreichend Abstand halten, bremsbereit sein und das Tempo drosseln. DiH (Redaktion) Quelle: DEGENER Verlag            Volkswagen 2019 / Effekt DiH    

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Das Unfallrisiko durch Wildwechsel minimieren

15.10.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wildtiere sind im Straßenverkehr ein erhebliches Unfallrisiko. Besonders in ländlichen Regionen bedeuten plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Vierbeiner eine oft nur schwer zu vermeidende Gefahr für Auto- und Motorradfahrer. Die flächendeckende Asphaltierung und der Ausbau des Straßennetzes überschneiden vielerorts den natürlichen Lebensraum von Wildtieren. Im Unterschied zum Menschen und seinen domestizierten Haus- und Nutztieren, erkennen Rehe, Hirsche und Wildschweine Straßen nicht als Gefahrenzonen. Trotz des hohen Lärms kreuzen die ansonsten scheuen Wildtiere auch bei hohem Verkehrsaufkommen unerwartet die Fahrbahn und werden im Fall einer Kollision aufgrund ihres stattlichen Körpergewichts regelmäßig zur Bedrohung für Fahrzeuge und deren Insassen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kommt es auf deutschen Straßen jedes Jahr zu rund 250.000 Wildunfällen, zuweilen mit tödlichen Folgen für Mensch und Tier. In der kalten Jahreszeit ist die Gefahr durch Wildwechsel besonders hoch. Die saisonal bedingten Witterungs- und Sichtverhältnisse stellen Verkehrsteilnehmer zudem vor zusätzliche Herausforderungen. Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum weiß um die Gefahr und glaubt dennoch, dass sich diese Zahl durch ein höheres Risikobewusstsein deutlich verringern ließe: „Als unfreiwillige Verkehrsteilnehmer sind Wildtiere unberechenbar, weshalb viele Zusammenstöße selbst für hochaufmerksame Fahrer schlicht nicht zu vermeiden sind. Gleichzeitig unterschätzen viele Menschen aber nach wie vor massiv die Gefahr durch Wildwechsel.“ Betroffen sind insbesondere Streckenabschnitte, die nahe Wäldern und Feldgrenzen verlaufen. „Erhöhte Wachsamkeit ist vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung geboten, wenn die nachtaktiven Tiere auf Nahrungssuche gehen“, weiß Rudi Siefert. Der Experte rät Auto- und Motorradfahrern eindringlich, entsprechende Hinweisschilder ernst zu nehmen und bei angepasstem Tempo mit erhöhter Bremsbereitschaft zu fahren. „Sobald Sie ein Tier am Straßenrand bemerken, sollten Sie, wenn Sie mit Fernlicht unterwegs sind,umgehend abblenden und versuchen, es durch Hupen zu verscheuchen.“ Was aber tun, wenn die Reaktionszeit zu kurz und ein Zusammenstoß unvermeidbar ist? „In diesem Fall lautet die Devise kategorisch: ‚Abbremsen statt Ausweichen‘. Auch wenn es gegen die Intuition sein mag, so ist der Unfall gegenüber einem unkontrollierten Ausweichmanöver doch die sicherere Variante.“ Herr Siefert empfiehlt, das Lenkrad gut festzuhalten, auf die Bremse zu treten und sich bestmöglich auf den Aufprall vorzubereiten. „Nach dem Zusammenstoß ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, sichern Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei. Nähern Sie sich unter keinen Umständen dem angefahrenen Tier!“ Zwar sind nicht alle Wildunfälle vermeidbar, doch eine erhöhte Wachsamkeit und vorausschauende Fahrweise können entscheidend dazu beitragen, das Risiko zu minimieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt Herr Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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Fahreignung im Alter – Testen, Trainieren und Erhalten

26.09.2019 | FAHRSCHUL-NEWS

Die Einschätzung, ob altersbedingte Einschränkungen vorliegen, z.B. eine Sehschwäche,nachlassende Beweglichkeit oder nachlassende Reaktionsgeschwindigkeit, obliegt zurzeit noch der eigenen Verantwortung. Zur eigenen Sicherheit gilt es also selbst aktiv zu werden und beim nächsten Vorsorge-Check auch das Thema Fahrtauglichkeit anzusprechen. Einschränkungen zu erkennen bedeutet aber nicht seine Mobilität aufzugeben. Die TU Dortmund untersucht derzeit in einer Studie, inwiefern sich die Fahrkompetenz von über 70-jährigen Fahrern durch gezielte Fahrtrainings und Fahrproben langfristig steigern bzw. erhalten lässt. In diesem Zusammenhang ist es auch für ältere Kraftfahrer wichtig, sich offen mit den modernen Fahrhilfen und Assistenzsystemen auseinanderzusetzen und sie gezielt beim Fahren einzusetzen. Denn „Fahrerassistenzsysteme unterstützen den Fahrer und assistieren ihm in kritischen Situationen, indem sie zum Beispiel eine nachlassende Wahrnehmung, langsame Reaktion oder mangelnde Beweglichkeit kompensieren“, so die Deutsche Verkehrswacht. Rangier- und Parkhilfen oder der Spurwechselassistent sind sinnvolle Helfer und können Unfälle beim Abbiegen, Spurwechsel oder Einparken vermeiden. Auch Bremsassistent, Abstandsregler, adaptive Fernlichtassistenten oder Müdigkeitswarner dienen der Sicherheit. Hier sind z. B. Fahrlehrer gute Ansprechpartner, um sich als Verkehrsteilnehmer im Umgang mit Assistenten schulen zu lassen und so die eigene Mobilität zu erhalten. AnK (Redaktion) Quelle: DEGENER Verlag  

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Kfz-Zulassung ab Oktober erstmals online möglich

15.09.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das eigene Auto aus den heimischen vier Wänden bequem per Mausklick anmelden statt lästiger Wartezeiten bei der örtlichen Zulassungsbehörde? Die Digitalisierungspläne des Bundesverkehrsministeriums gehen ab kommenden Monat in die nächste Phase. Ab dem 1. Oktober 2019 ist erstmalig auch die Neuzulassung für Autos und Motorräder online möglich. Damit beginnt die dritte Stufe der 2015 eingeleiteten Digitalisierungsmaßnahme „i-kfz“. Im Zuge der Online-Initiative von Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) wurde seitdem schrittweise die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung über das Internet eingeführt. Die nun unmittelbar bevorstehende Erweiterung des Angebots verspricht eine beachtliche Kosten- und Zeitersparnis für die mobile Bevölkerung. „Wie die meisten obligatorischen Behördengänge sind auch Besuche bei der Kfz-Zulassungsstelle eine eher lästige Angelegenheit“, schmunzelt Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum . „Das Bundesverkehrsministerium tut gut daran, die Verfahren zur Anmeldung von Neu- oder Gebrauchtwagen den technologischen Gegebenheiten anzupassen und zu vereinfachen.“ Die Wieder- oder Neuzulassung eines Fahrzeugs ist eine rechtliche Voraussetzung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Obwohl die Zulassung vielerorts bereits online vorbereitet werden konnte, war der persönliche Besuch bei der örtlichen Zulassungsstelle bislang unerlässlich. Sowohl die Aushändigung der Fahrzeugpapiere wie auch das Anbringen der TÜV-Plakette am Nummernschild erfolgten ausschließlich vor Ort. Ab Oktober ist dies nicht länger zwingend erforderlich: Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zulassung online beantragt werden, die Unterlagen kommen anschließend per Post. „Die Online-Zulassung gilt zunächst nur für privat genutzte Fahrzeuge mit einer Zulassung ab dem 1. Januar 2015“, erklärt Rudi Siefert. „Seitdem befindet sich ein für das Verfahren benötigter Sicherheitscode auf der Rückseite des Fahrzeugbriefs. Weiterhin benötigen Sie zu Identifikationszwecken einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie ein entsprechendes Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip“. An dem eigentlichen Verfahren ändert sich indes wenig. Wer ein Fahrzeug anmelden möchte, braucht in jedem Fall die sogenannte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Fahrzeugbrief, die von der Versicherung zugeteilte eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer, ein Kennzeichen sowie die vom Hersteller mitgelieferten COC-Papiere. Bei Wiederanmeldung oder Halterwechsel bedarf es zusätzlich des Fahrzeugbriefs sowie des Prüfberichts der letzten Hauptuntersuchung. „Das ist nach wie vor eine Menge Papierkram“, so Rudi Siefert, „allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass Sie, sollten Sie ein Dokument nicht sofort zur Hand haben, nicht Ihre Zeit umsonst in der Zulassungsstelle verschwendet haben. Stattdessen können Sie ganz entspannt im Nebenzimmer auf die Suche gehen und das Verfahren anschließend fortsetzen.“ Weitere Hinweise zum Thema Kfz-Zulassung gibt Rudi Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim

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