Aktuelle Neuigkeiten in Sachen Fristverlängerung durch Schließung der Fahrschulen in Baden-Württemberg

30.03.2020 | FAHRSCHUL-NEWSAktuelle Neuigkeiten in Sachen Fristverlängerung durch Schließung der Fahrschulen in Baden-Württemberg

Corona-Krise III:
gute Neuigkeiten für Fahrschüler und Berufskraftfahrer - nichts verfällt! 

Die beiliegende Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg stellt verschiedene Fristenänderungen des Verkehrsministeriums vor. Das Wichtigste schon vorab:

Fahrschüler

Die Gültigkeit von

  • Ausbildungsbescheinigungen
  • Ausbildungsnachweisen
  • Prüfungsaufträgen und bestandenen theoretischen Prüfungen

wird pauschal um 12 Monate verlängert, sofern die Gültigkeit nicht schon vor dem 13.März 2020 abgelaufen war.

 

Berufskraftfahrer

Fahrerlaubnisse der Klassen C und D sowie Fahrgastbeförderungsscheine werden auch ohne Vorlage der alle 5 Jahre vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung um 1 Jahr verlängert.

Weiterhin wird die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 vorübergehend um 1 Jahr verlängert, ohne den Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung.

Auch in dieser für uns alle schwierigen Zeit, wünschen wir euch alles Gute und bleibt gesund! 

Das wünscht Dir/Euch das gesamte Team des 

FSZ Fahrschul-Zentrum

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