Verkehrsregeln „vergessen“: Die Reue kommt später!

15.07.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

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Kleine Fehler im Straßenverkehr können schlimme Folgen haben

Beim Abbiegen oder Überholen nicht blinken, die Vorfahrt missachten oder zu dicht auffahren: „Kleinigkeiten“ wie diese können im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen führen.
„Den Schulterblick oder das Halten am Stoppschild zu vergessen, gilt zum Beispiel landläufig als Kavaliersdelikt“, weiß Rudi Siefert und Theo Ruder, Inhaber des Fahrschul-Zentrums Ruder-Siefert GbR.
„Auch mit Geschwindigkeitsbegrenzungen oder dem vorgeschriebenen Abstand nehmen es viele nicht so genau.“

Doch all diese Regeln haben ihren Sinn und wer sie nicht beachtet, bringt sich und andere in Gefahr.
„Unseren Fahrschülern erklären wir deshalb immer wieder, wie wichtig die kleinen Dinge sind“, so der engagierte Fahrlehrer. Und das kann er im Unterricht gar nicht oft genug wiederholen. Denn weil andere Autofahrer sich aus Bequemlichkeit häufig nicht an diese Regeln halten, kommen junge Fahranfänger schnell in Versuchung, das Gelernte nach bestandener Prüfung wieder über Bord zu werfen.

Rudi Siefert und Theo Ruder finden das verantwortungslos: „Erfahrene Verkehrsteilnehmer müssen ein Vorbild für die Jugend sein und dürfen auf keinen Fall Fehlverhalten vorleben. Niemand möchte einen Unfall riskieren, doch genau das tut man, wenn man Verkehrsregeln nicht beachtet.“
Durch Abbiegen ohne Schulterblick kommt es zum Beispiel immer wieder zu schweren Unfällen mit Radfahrern.

Kleine Dinge machen oft einen großen Unterschied. Und auch wenn ein nicht gesetzter Blinker oder das Parken in zweiter Reihe „nur“ zu einem Auffahrunfall führen, ist das ärgerlich genug. Profis am Steuer halten sich an die Regeln, weil sie wissen, dass diese wichtig sind. Und weil sie sich ihrer Vorbildrolle für andere Verkehrsteilnehmer bewusst sind.

Fragen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr beantwortet Rudi Siefert und Theo Ruder gern unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschul-Zentrum Ruder-Siefert GbR, Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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